Mitführen von Anhängern im Führerschein Klasse B: alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
Hier kannst du deine Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombinieren
Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden
Nach der Prüfung kannst du ohne Einschränkung ein Fahrzeug mit Schalt- oder Automatikgetriebe fahren.
Mindestalter: 17 Jahre
begleitendes Fahren mit Begleitpersonen
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter 15 Jahre
Kleinkraftrad
Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h
Mindestalter 15 Jahre
Kleinkraftrad bis 50 cm3 Hubraum
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Mindestalter 16 Jahre
Leichtkraftrad, ein- oder zweisitzig
Mehr als 50 cm3 Hubraum, aber höchstens 125 cm3
Nicht mehr als 11 KW
Klasse AM eingeschlossen
Mindestalter 18 Jahre
Aufstieg von A1 auf A2 möglich
Klasse AM und A1 eingeschlossen
bis 35 kW
ab 21 Jahren möglich
bis 24 Jahre darfst du Motorräder der Klasse A2 fahren
ab 24 Jahre kannst du dann OHNE WEITERE PRÜFUNG Motorräder der Klasse A fahren
Ausbildung und Prüfung findet auf einem Motorrad der Klasse A statt
Mindestalter 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
AM und A1 und A2 eingeschlossen
Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre für Einsatzfahrzeuge)
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
KFZ ausgenommen KFZ der Klassen D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg
Für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Mit Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse C1
Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre für Einsatzfahrzeuge)
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
KFZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D
Mindestalter 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h. Mit Anhänger dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter 16 Jahre
Zugmaschinen - für land- und forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 60 km/h -für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h - auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen - für land- und forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 40 km/h - auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
zusatzangebote
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